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Bei Verkehrsunfällen – immer zum Anwalt !

Seit Jahren versuchen Haftpflichtversicherungen bundesweit, dem Unfallgeschädigten ihre Hilfsbereitschaft vorzugaukeln, indem sie ihm unter fantasievollen Bezeichnungen wie „Schadenmanagement“ oder „Rundum-Service“ einen Sachverständigen schicken, eine Werkstatt aussuchen, die den Schaden reparieren soll usw.
Hierdurch wird bei dem Geschädigten der Eindruck erweckt, man brauche keinen Rechtsanwalt, da die Versicherung des Unfallgegners ja offenbar alles zur Schadenregulierung unternimmt. Jeder Unfallgeschädigte sollte sich aber darüber im Klaren sein, daß die Versicherungswirtschaft keine mildtätigen Zwecke verfolgt, sondern einzig und allein das Ziel, möglichst wenig an den Geschädigten zahlen zu müssen. Wer sich hierauf einläßt, muß damit rechnen, daß sich die Unfallreparatur auf das Notwendigste und den Qualitätsstandard einer Hinterhofwerkstatt beschränkt, der merkantile Minderwert „vergessen“ oder zu gering bemessen, die Nutzungsentschädigung gekürzt und insbesondere bei einem Totalschaden der Entschädigungsbetrag durch seltsame Restwertangebote von osteuropäischen Aufkäufern drastisch reduziert wird.

Derartige Verluste können nur vermieden werden, wenn der Geschädigte nicht die angebliche Fürsorge der Versicherung, also seines Gegners (!), in Anspruch nimmt, sondern einen Anwalt seines Vertrauens mit der Geltendmachung seiner Ansprüche beauftragt. Die hierbei entstehenden Anwaltsgebühren hat die gegnerische Haftpflichtversicherung genauso zu erstatten, wie dies hinsichtlich von Werkstatt- und Sachverständigenkosten der Fall ist.
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts sollte unmittelbar nach dem Unfall geschehen, damit der Rechtsanwalt in der Lage ist, die dem Geschädigten zustehenden Schadensersatzansprüche umfassend geltend zu machen, ihn bei den entstehenden vielfältigen Problemen sachgerecht zu beraten und – unter anderem – einen objektiven Sachverständigen zu benennen, dessen Gutachten bei der Schadenberechnung maßgebend ist.

Das Schadensersatzrecht ist durch eine zum Teil widersprüchliche Rechtsprechung, auf welche die Versicherungswirtschaft Einfluß zu nehmen versucht, kompliziert geworden. Wer sich hierbei auf die angebliche Hilfe der gegnerischen Haftpflichtversicherung verläßt, wird über den Tisch gezogen.

Rechtsanwalt
Manfred Klein-Ilbeck

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