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Bei uns sind Sie in guten Händen


Herzlich Willkommen auf unseren Internetseiten!

Das Anwaltsbüro Klein-Ilbeck & Lehnhardt bietet das gesamte Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen an.

Von der Erstberatung in allen rechtlichen Angelegenheiten, über die außergerichtliche Vertretung gegenüber Privatpersonen, Firmen und Behörden bis zur qualifizierten Vertretung im gerichtlichen Verfahren.

Rechtsanwalt Manfred Klein-Ilbeck gründete das Anwaltsbüro Klein-Ilbeck im Jahr 1977, Herr Rechtsanwalt Stefan Lehnhardt ist seit Frühjahr 1999 in der Kanzlei tätig, seit dem 01.01.2003 als Sozius. Beide stehen Ihnen rechtsberatend sowie -vertretend zur Verfügung.

Auf dieser Seite finden Sie Wissenswertes über unsere Kanzlei. Des weiteren versuchen wir Ihnen unabhängig vom konkreten Rechtsfall nützliche und aktuelle Informationen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Verfügung zu stellen.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen freundlichen und kompetenten Service mit möglichst kurzen Bearbeitungszeiten zu bieten.

Verweilen Sie ein wenig auf dieser Homepage, und machen Sie sich ein Bild über unser Leistungsspektrum. Sollten Sie Fragen haben, so scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen. Wir sind gerne für Sie da !


RSS-Feed des Bundesgerichtshofes

Bundesgerichtshof zur Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre in der Hauptversammlung

Pressemitteilung 29/10 vom 08.02.2010

Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des "Sich-Verschaffens"

Pressemitteilung 28/10 vom 04.02.2010

Quelle: www.bundesgerichtshof.de

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Letzte Aktualisierung: 02.09.2009